AGB

Rechte und Pflichten

 

Wie  immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne  rechtliche Regelung. Die vom Gast veranlasste und vom Beherbergungsbetrieb  vorgenommene Zimmerreservierung begründet zwischen beiden ein  Vertragsverhältnis, den sogenannten Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag),  der wie alle Verträge von beiden Vertragsparteien einzuhalten ist. Nach Gesetz  und ständiger Rechtsprechung beinhaltet er unter anderem folgende Regelungen: 

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald ein Zimmer bestellt und  zugesagt oder

–  falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war – kurzfristig  bereitgestellt ist.

  1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur  Erfüllung des Vertrags, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen  ist.
  2. Der Gastwirt ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast  Schadensersatz zu leisten.
  3. a)  Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung  den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom  Gastwirt ersparten Aufwendung.
  4. b)  Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtung/Frühstück 20 % des Übernachtungspreises, des Übernachtungspreises.
    a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch  genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu  vermeiden.
  5. b)  Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des  Vertrags den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

 

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

    Buchen Sie Ihren Urlaub ohne Risiko!

Wenn  Sie kurz vor Reiseantritt krank werden oder aus anderen wichtigen Gründen nicht  reisen können, müssen Sie wegen Nichterfüllung des Mietvertrages eine  Stornogebühr bezahlen (siehe Ziffer 4 – Rechte und Pflichten aus dem  Gastaufnahmevertrag). Für solche Fälle gibt es die Rücktrittsversicherung der  Europäischen Reiseversicherung AG, die diese Kosten im Rahmen ihrer Bedingungen  übernimmt. Deshalb raten wir Ihnen zum Abschluss der Rücktrittsversicherung. Am  besten gleich bei der Buchung Ihrer Reise, spätestens jedoch innerhalb einer  Woche nach Aushändigung der Buchungsbestätigung.