AGB
Rechte und Pflichten
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Die vom Gast veranlasste und vom Beherbergungsbetrieb vorgenommene Zimmerreservierung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den sogenannten Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag), der wie alle Verträge von beiden Vertragsparteien einzuhalten ist. Nach Gesetz und ständiger Rechtsprechung beinhaltet er unter anderem folgende Regelungen:
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald ein Zimmer bestellt und zugesagt oder
– falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war – kurzfristig bereitgestellt ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gastwirt ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
- a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendung.
- b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtung/Frühstück 20 % des Übernachtungspreises, des Übernachtungspreises.
a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. - b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrags den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Buchen Sie Ihren Urlaub ohne Risiko!
Wenn Sie kurz vor Reiseantritt krank werden oder aus anderen wichtigen Gründen nicht reisen können, müssen Sie wegen Nichterfüllung des Mietvertrages eine Stornogebühr bezahlen (siehe Ziffer 4 – Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag). Für solche Fälle gibt es die Rücktrittsversicherung der Europäischen Reiseversicherung AG, die diese Kosten im Rahmen ihrer Bedingungen übernimmt. Deshalb raten wir Ihnen zum Abschluss der Rücktrittsversicherung. Am besten gleich bei der Buchung Ihrer Reise, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Aushändigung der Buchungsbestätigung.